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Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Fragen zur Taxierung

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Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
26.07.16, 10:34:02

Totalo-Flauti

(Mitglied)

Liebe Sammlerfreunde,

ich habe einen Franco-Brief von Leipzig nach Neumark bei Zwickau. Er wurde in der Leipziger Briefsammlung Nr.1 am 27.März 1851 aufgegeben und bar bezahlt (die entsprechenden Marken waren ja gerade noch in der Vorbereitung). Die Briefsammlung Nr. 1 befand sich nach der einschlägigen Literatur im Wechselgeschäft Hoffmann, Markt 13. Da der Brief nicht in der Stadt verblieb (Stempel der Briefsammlung Siegelseitig), übergab die Stadtpost den Brief dem Oberpostamt, die diesen weiterleitete. Für den Brief galt die Taxordnung vom 13.Juni 1850. Die Entfernung lag im zweiten Entfernungsrayon über 5 bis mit 15 Meilen. Da ich keine Gewichtsangabe vorfinde, gehe ich erst einmal von einem einfachen Brief mit 1 Loth (inkl.) aus. So wären dann nur 1 Neugroschen zu zahlen. Der Brief wurde aber mit 2 Neugroschen vom Absender bezahlt. Ist hier 1/2 Neugroschen Portotaxe für die Leipziger Stadtpost und 1/2 Neugroschen Bestellgebühr vom Adressaten bezahlt worden oder kann man auch von einem "Vergessen" der Gewichtsangabe auf dem Brief in der Briefsammlung ausgehen und es handelt sich doch um ein Brief über 1 Loth? Zumindestens das Oberpostamt wird die Angaben doch auf dem Brief überprüft haben?

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.
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 1851 3.27. FrancoBrf.Leipzig-Neumark b.Zwickau_2.jpg (483.54 KByte | 5 mal heruntergeladen | 2.36 MByte Traffic)

26.07.16, 10:35:02

Klesammler

(Mitglied)

geändert von: Klesammler - 15.05.19, 16:40:01

Hallo zusammen,

nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag in diesem Thread.
Den Beleg, der mir optisch gut gefiel, konnte ich günstig bekommen. Aufgegeben wurde der Brief am 16.Aug.(18)20 im sächsischen FREIBERG. Gerichtet war war das Schreiben

An
Ein Königl Sächs Wohllöbl
Justiz-Amt
zu
Nossen

1 Tlr 7 gGr Postvorlage

Das entsprach 31 gGr. Da ich die Taxen von Sachsen nicht kenne, rate ich mal:
1½ gGr für Porto ins nahe Nossen und 2x ½ gGr Prokura = 33½ (gGr) in der unteren Rötel-Taxe.
Diese wurde gestrichen und 34 (gGr) angeschrieben. ½ gGr für die Zustellung?
Vollkommen unklar ist mir die Rötel-Notiz unter dem Vorschuß-Vermerk.
Was sagen die Experten?

Dieter
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15.05.19, 16:38:28
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