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(Administrator)

Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Welche Eigenschaften haben echte BPP-Atteste?

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
06.08.16, 22:05:35

yellowstamp

(Mitglied)

geändert von: yellowstamp - 06.08.16, 22:19:11

Hallo,

der Anlass zu diesem thread ist aktuell und unter Rote Venezuela zu finden.
Die Antwort von Claus Petry finde ich sehr unbefriedigend, sie soll wohl als Tatsache akzeptiert werden, die keine weiteren Angaben zu Fakten benötigt.
(Claus, entschuldige bitte, das ist kein Angriff gegen Dich, ich kann dieses "herumgeeiere um den heißen Brei" nicht mehr hören bzw. lesen.)

Sind BPP-Atteste echte "Katzen im Sack"? Wie soll man/frau sich auf etwas verlassen, das nicht mal selbst eindeutig bestimmbar ist?

Für weiterführende Fragen und Antworten habe ich geschaut, ob ich auf der BPP-homepage Hinweise zu Attestformularen finde, habe aber direkt nichts entdecken können.

Es gab 2013 eine DBZ-Artikelserie Wie wird man BPP-Prüfer?. Dort ist u.a. zu lesen:
... Zahl ausgestellter (blauer) Atteste und Befunde auf den bekannten Formularen im Jahr: mehr als 30.000 ...
... Ihre Attestformulare müssen die Mitglieder über den BPP bestellen. Sämtliche Atteste sind durchnummeriert ...
... Wir wollen keine Einheitsatteste, wohl aber ein einheitliches Erscheinungsbild in der schriftlichen Dokumentation unserer Prüfergebnisse ...
... Aus diesem Grunde hat der BPP auch beschlossen, die Mitglieder künftig zu verpflichten, Kopien ausgestellter Befunde und Atteste aufzubewahren. Bislang war dies eine Soll-Bestimmung ...

Hier schließe ich an meine letzte Frage im "Auslöser-Thema" an:
Bei den Attesten bin ich, wie es hier gelernt habe, vorgegangen wie bei einer Briefmarke. Beide Atteste enthalten z.B. ganz unten die Fußzeile
"© Giesecke & Devrient GmbH 1992"

Wie soll das mit den Zitaten aus der DBZ-Artikelserie zusammenpassen?

Viele Grüße, Gabi
P.S.: Recht allgemein wird Briefmarken-Sammeln gerne mit einer Wissenschaft verglichen/gleichgestellt.
Das mag bei Währungen und Maßeinheiten stimmen ...

yellowstamp

06.08.16, 22:06:35

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

Hallo Gabi,

ich sehe da eigentlich keinen Widerspruch. Gieseke & Devrient ist eine Druckerei für Formulare, u.a. auch für Passformulare, Banknoten und allerlei anderem Tand, der nur auf Grund der Tatsache, dass der Auftraggeber und der Auftragsausführende zwei verschiedene sind, nicht dazu führt, dass die Druckerzeugnisse hinsichtlich der Echtheit angezweifelt werden.

Kurz: Eine Banknote, die von einer Bundesdruckerei in Auftrag gegeben wurde, ist nicht deswegen falsch, weil die Bundesdruckerei nicht selbst druckt....

Insofern verstehe ich die Frage nicht - tut mir leid.

Grüße

Alexander
07.08.16, 12:33:43

Klesammler

(Mitglied)

Hallo Gabi,

hier noch ein Beispiel für das weite Betätigungsfeld von Giesecke & Devrient.

viele Grüße

Dieter
Dateianhang (verkleinert):

 G+D.jpg (66.12 KByte | 46 mal heruntergeladen | 2.97 MByte Traffic)

07.08.16, 17:36:21

systemerror2

(Mitglied)

geändert von: systemerror2 - 07.08.16, 21:51:04

Ganz einfach; Every attest should have one unique number or hashkey.
Is issued by the expert and he/she should also make a scan of the attest.
Key+scan into a mysql database and put on the website of the BPP.
At least that's the way i should do in in 2016. It ain't 1985 anymore. Everything can be copied or forged. Buyers in 2030 can look it up and see if the attest is forged (number not found) or if it's real; scan on the web resembles the attest seen by the buyer.

07.08.16, 21:47:54

yellowstamp

(Mitglied)

geändert von: yellowstamp - 07.08.16, 23:51:20

Guten Abend,

@alexx, Hallo Alexander,
der BPP müßte doch der Inhaber vom copyright sein?
So könnte ja nur die Druckerei Änderungen an dem layout vornehmen?
Deine Beispiele sind gut, steht da überall des copyright der Druckerei drauf verwirrt zwinkern
Die haben ja auch Briefmarken gedruckt ...



@Klesammler, Hallo Dieter,
ich will doch nicht die Druckerei und ihre Aufträge erforschen ...


@systemerror2 , Hallo,
das hört sich gut an, falls der BPP so etwas plant?
Im DBZ-Artikel steht allerdings, dass das nur mit Erlaubnis des Auftraggebers (Eigentümers) möglich wäre ...

Viele Grüße, Gabi

yellowstamp

07.08.16, 22:37:25

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

Hallo Gabi,

das ist richtig. Und dann denk mal darüber nach, wer die Änderungen in Auftrag gibt....

Grüße

Alexander
08.08.16, 08:46:45

yellowstamp

(Mitglied)

geändert von: yellowstamp - 08.08.16, 16:58:16

Hallo Alexander,

der Ansatz geht, finde ich, an der Fragestellung nach den "Eigenschaften echter BPP-Atteste" vorbei ... zwinkern

Ich meine, der BPP ist beim Sicherheitsmerkmal "Prägedruck" stehen geblieben. Das ist ein "nettes Layout-Merkmal", gibt aber keine Sicherheit für die Echtheit eines Attestes.
Dabei mußte ich gerade an die Prüferstempel denken, die im Todesfall eines Prüfers "abhanden" kommen ...
Was passiert denn dann mit noch vorhandenen "blauen Prüfformularen"? Kommen die auch "abhanden"?

Die Druckerei ist im Sicherheitsbereich tätig, die haben doch viele Möglichkeiten, Sicherheits- und Echtheitselemente mit einzuplanen.
Das macht die Druckerei aber nicht von allein, die benötigt einen "Änderungsauftrag" für ein Formular, an dem sie selbst die Rechte besitzt.

Der BPP hat in den 1990er Jahren einen Formularentwurf in Auftrag gegeben ...
Damals gab es und inzwischen gibt es so viele mögliche Sicherheitsmerkmale, der Formularentwurf stammt laut dem copyright-Vermerk von 1992.

Für mich ist es fast absurd, Vordruckblätter, die "theoretisch Originale sein könnten" als "Sachverständigen-Bestätigung und -Gutachten" zu akzeptieren, ohne dass die Authentizität nachprüfbar ist.

Aufgrund dieser "wichtigen Echtheitsbestätigungen" werden Handelswerte festgelegt, das verstehe, wer will ...

Viele Grüße, Gabi

yellowstamp

08.08.16, 16:56:01

stampsteddy

(Gast)

ACHTUNG, Bär im Forum anwesend! lachen

---

Liebes Gabilein,

von Vorteil wäre, wenn Du Dir ein Fotoattest verschaffst und es auf Eigenschaften bzw. Sicherheitsmerkmale überprüfst. mit Augen rollen

Dann, wenn Du so etwas schon einmal in der Hand gehabt hast, also ein BPP-Fotoattest, vor allem ein solches aus den letzten Jahren, dann kannst Du einiges in Deinen Beiträgen besser gestalten und mußt nicht in Spekulation verfallen. zwinkern

Zitat von yellowstamp:
Ich meine, der BPP ist beim Sicherheitsmerkmal "Prägedruck" stehen geblieben. Das ist ein "nettes Layout-Merkmal", gibt aber keine Sicherheit für die Echtheit eines Attestes. ... Die Druckerei ist im Sicherheitsbereich tätig, die haben doch viele Möglichkeiten, Sicherheits- und Echtheitselemente mit einzuplanen.


Die nachstehenden Bilder sind unter UV entstanden. geschockt zunge raus

Der floureszierende Schriftzug "BPP" taucht seit einigen Jahren auf allen "blauen BPP-Formularen" (Fotobefund, Fotoattest) unter UV auf. Es hat sich also gegenüber früher etwas verändert. Bei Tageslicht oder auf einem gewöhnlichen Scan, ist er nicht zu ersehen.

MfG
Markus
Dateianhang (verkleinert):

 001.JPG (829.65 KByte | 6 mal heruntergeladen | 4.86 MByte Traffic)

Dateianhang (verkleinert):

 002.JPG (314.63 KByte | 9 mal heruntergeladen | 2.77 MByte Traffic)


08.08.16, 17:50:25

Alexander Zill

(BPP-Mitglied)

geändert von: Alexander Zill - 08.08.16, 19:04:35

Hallo Gabi,

mal abgesehen davon, dass mir fern liegt, Dich kritisieren oder gar ärgern zu wollen, ist mir Dein Problem nicht wirklich bewußt.

Ich kann allerdings nur aus dem Bereich Brustschilde marginal mitreden, weil ich dort als Sammler natürlich nicht nur ein paar Atteste und Befunde in Auftrag gegeben habe mit meinen Prüfsendungen, sondern auch ein paar Befunde und Atteste in meiner Sammlung habe, die mit den zugehörigen Marken gekauft wurden. Dort kann man ganz sicher eine Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale feststellen. Hat Herr Hennies seine Befunde noch auf schönem Papier mit Wasserzeichen ohne Hintergrunddruck geschrieben, so kann man bei den heutigen Befundvordrucken eine ganze Reihe an Sicherheitsmerkmalen wahrnehmen. Der Prägestempel ist nur eines davon.

Mir ist auch bekannt, dass ein in die Jahre gekommenes Attest gleich von wem eh keine Sicherheiten mehr bietet: Immerhin kann die Marke sich im Laufe der Zeit durch äußere Einflüsse verändern. Wer also ein z.B. 20 Jahre altes Attest einer seltenen Marke hat, sollte beim Veräußern vielleicht auch darüber nachdenken, ein neues Attest/einen neuen Befund zu erstellen. Und wir können nun auch alle nicht verhindern, dass sich der Kenntnisstand weiterentwickelt hat. Es gibt Gründe, warum ein Befund ausdrücklich nur den Zustand der Marke zum Zeitpunkt der Prüfung attestiert - kurzum: Das Manko, welches Du unterstellst, sehe ich immer noch nicht. Aber vielleicht bin ich da auch einfach zu gutgläubig und habe insgesamt einfach zu wenig Ahnung davon.

Ich persönlich würde aber schon mal die Alarmglocken läuten hören, wenn ich ein altes Befundformular mit neuem Datum vorgelegt bekäme....

Grüße

Alexander
08.08.16, 19:03:38
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