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(Administrator)

Hallo liebe Teilnehmer,

herzlich willkommen zum neuen Thema Kompetenz von BPP-Prüfern

Versucht beim Schreiben immer sachlich zu bleiben. Drückt euch klar aus, damit jeder Leser versteht, ob ihr Fachwissen teilt oder eure Meinung zu einem Thema sagt.

Verzichtet auf Kommentare über andere Teilnehmer. Kommentiert gerne die Aussagen anderer. Wir wollen über Philatelie diskutieren und nicht über Philatelisten freuen

Wir wünschen viel Freude am Hobby Philatelie!
14.08.16, 13:34:27

balf_de

(Mitglied)

Hallo zusammen,

Vor einiger Zeit fand ich bei e-Bay den Beleg eines holländischen Anbieters, der mir für meine spezialisierte Zeppelinpost-Sammlung „Südamerikafahrt 1930 ‚Graf Zeppelin’“ interessant erschien:



Eine portorichtig für die Beförderung nach Lakehurst, New Jersey, mit 4 RM (MiNr. 439) frankierte Postkarte, die laut Belegbeschreibung mit dem Bordpoststempel mit dem sehr seltenen Datum vom 18. Mai 1930 entwertet war. Auf der Abbildung war das Datum zwar nicht identifizierbar, aber die Belegbeschreibung enthielt auch den Hinweis auf ein BPP-Attest.

Zusammen mit einer anderen Besonderheit – die Karte zeigt neben dem grünen Ankunftstempel aus Lakehurst vom 31. Mai 1930 (etwas schwach abgeschlagen) auch den amerikanischen Sonderbestätigungsstempel der Fahrt, der bei nicht aus USA stammenden Poststücken eigentlich nur als Durchgangsstempel für weiterbeförderte Post abgeschlagen wurde – war das seltene Bordpostdatum Anlass genug für mich, den ambitionierten Sofortkauf-Preis trotz der nicht gerade perfekten Erhaltung für die Karte zu akzeptieren.

Nach Ankunft des Loses sah ich das wirklich seltsame Attest eines holländischen BPP-Prüfers.



Wenn man davon absieht, dass der Sieger-Katalog für die Nummer 57.F) das Bordpostdatum vom 19.5.1930 voraussetzt (den 18.5. auf Bordpoststempel kennen übrigens weder Sieger noch Michel), dann stimmt bei dem Attest wenigstens die Siegernummer.
Es handelt sich nicht um einen Rundfahrt-Beleg (dafür hätte die Karte wieder zurück nach Europa befördert werden müssen), die Fahrtbeschreibung „Nord- und Südamerika“ stimmt chronologisch nicht, die Beschreibung der Stempel –„BS“ bzw. „BAS“ ? – ist eher kurz gehalten und nimmt zu der Besonderheit des violetten Rhombenstempels in Kombination mit dem Lakehurst-Ankunftstempel nicht Stellung.



Hinzu kommt – natürlich – das falsche Datum: am Originalbeleg leicht zu identifizieren ist der 19. 5. 1930, das normale Datum der im Friedrichshafener Postamt vordatiert mit dem Bordpoststempel entwerteten Briefe und Karten, wo die Absender sich einen Bordpoststempel gewünscht hatten.

Völlig klar ist, dass ein BPP-Prüfer für „Niederlande, Aruba, Curacao, Niederländische Antillen, Niederländisch Indien und Surinam“ keine Ahnung von Zeppelinpost haben muss, aber wie kommt er dann dazu, ein derartiges Attest zu schreiben, indem er die Karte aufgrund der Destination einfach zur niederländischen Post und damit zu seinem Prüfgebiet zählt.

Eigentlich stellt sich doch anhand dieses Beispiels die Frage, ob und inwieweit der Prüfer für sein fehlerhaftes Attest haftbar gemacht werden kann. Am liebsten wäre es mir, wenn er mir einen Beleg mit dem Bordpostdatum vom 18. Mai beschaffen müsste!

Übrigens habe ich mir in diesem Zusammenhang den interessanten DBZ-Artikel von 2013 zur Qualifikation von BPP-Prüfern angesehen. Aber auch hier kann ich einen Hinweis auf die Kompetenz-Abgrenzung der Prüfgebiete ebenso wenig finden wie in der BPP-Prüfordnung.

Viele Grüße
balf_de
14.08.16, 13:35:27

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

BPP-Prüfer dürfen die Attestformulare des BPP nur für Prüfungen von Marken aus ihrem Prüfgebiet verwenden. Das ist ein klarer Verstoß.

Das "Attest" ist auf der Vorderseite nicht unterschrieben. Gibt es innen eine Unterschrift? Falls nein, vielleicht nur ein nicht realisierter Versuch?

Auf jeden Fall ein drastischer Beleg für jedwede fehlende Kompetenz. Frag doch einmal beim BPP, wie du dich zu dieser "Prüfung" verhalten könntest.

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14.08.16, 14:19:30

stampsteddy

(Gast)

Hallo balf_de,

neben der fehlenden Unterschrift stellt sich die Frage, ob die Abbildung mit dem Präge- oder dem Signierstempel des Prüfers gesichert ist?

Die Kompetenzabgrenzung ergibt sich aus Punkt 1 der BPP-Prüfordnung und der zugehörigen Liste der Prüfgebiete.

MfG
Markus


14.08.16, 14:31:38

osgruber

(BPP-Mitglied)

Hallo,

wir haben das FA gesehen und gehen der Sache nach.

Gruß
Gruber
14.08.16, 14:34:21

stampsteddy

(Gast)

Hallo,

Herr Vleeming scheint seine Unterschrift immer auf das Bild zu setzen. Habe mir die nachstehenden Atteste auf Philasearch gezogen (Anbieter: Corinphila, Veilingen). Die Abbildungen sind furchtbar klein.

Dabei ein Attest vom 15/07/2013. Von der Attestnummer her gesehen, könnte das von balf_de gezeigte gut passen.

MfG
Markus
Dateianhang:

 2013-07-15.jpg (62.04 KByte | 13 mal heruntergeladen | 806.58 KByte Traffic)

Dateianhang:

 2013-12-04.jpg (50.45 KByte | 11 mal heruntergeladen | 554.92 KByte Traffic)


14.08.16, 14:48:04

balf_de

(Mitglied)

Hallo zusammen,
vielen Dank für euere schnellen Stellungnahmen!

Zitat von stampsteddy:

neben der fehlenden Unterschrift stellt sich die Frage, ob die Abbildung mit dem Präge- oder dem Signierstempel des Prüfers gesichert ist?


Prägestempel und Unterschrift finden sich auf der Innenseite des Attests.

Zitat von stampsteddy:
Die Kompetenzabgrenzung ergibt sich aus Punkt 1 der BPP-Prüfordnung und der zugehörigen Liste der Prüfgebiete.

Das ist mir schon klar. Der springende Punkt ist doch in diesem Fall die sehr großzügige Auslegung, was zum Prüfgebiet gehört.

Nochmal: danke und viele Grüße
balf_de



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 Attest 2.jpg (293.5 KByte | 33 mal heruntergeladen | 9.46 MByte Traffic)

14.08.16, 15:01:56

carolinus

(Mitglied)

Zu der Frage kann ich nichts beitragen, ich wundere mich aber auch nur.

Was mir zu denken gibt, ist aber die Bemerkungen "minimal onfris" - Das versteht man auch als Nichtniederländer.
Warum aber eine Marke, die wirklich rundum bei jedem Zahn dermaßen gebräunt, also stockfleckig ist, so bezeichnet wird, kann ich nicht verstehen.

Grüße aus Braunschweig, der Stadt Heinrichs des Löwen
14.08.16, 15:07:44

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

um noch einmal auf den Punkt zu kommen, der Stockflecken, Büge und was auch immer, relativ bedeutungslos macht, ist das im "Attest" genannte Datum vom 18. statt, wie klar zu lesen ist, dem 19.

Ansonsten steht auf der Seite http://bpp.de, wer Deutsches Reich prüft und gegebenenfalls, wer Zeppelinbelege prüft.

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14.08.16, 15:13:10

admin_j

(Mitglied)

Hallo,

hier noch ein Zeppelinbeleg 57N mit grünem LAKEHORST und nach New York befördert


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14.08.16, 15:45:44
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