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z4road

(Mitglied)

Ich verstehe immer noch nicht, wie mit dem unterlegenen Bieter nach Zeitablauf ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Umgekehrt kann mit Berufung auf dieses Urteil auch ein Strick daraus werden: Der Verkäufer muss nur mitteilen, dass das Höchstgebot unwirksam ist, zum Beispiel weil der Höchstbieter geschäftsunfähig ist. Dann bin ich als Zweithöchstbieter automatisch Käufer geworden, obwohl ich in der Zwischenzeit den Kaufgegenstand andersweitig besorgt habe? Wie lange bin ich denn an meine Gebote gebunden, wenn die Auktion schon längst abgelaufen ist?

Es gibt in den AGB von ebay.de eine "Bestimmung", dass ein einmal überbotener Bieter nicht mehr an sein Gebot gebunden ist. Sollte er durch Gebotsrückzug oder -streichung wieder Höchstbieter werden, muss er nicht, kann aber den Artikel zu dem dann sichtbaren Höchstgebot kaufen.

Interessanterweise fehlt diese Bestimmung in den AGB von ebay.com

Michael
25.08.16, 13:20:26

drmoeller_neuss

(Mitglied)

Zitat von z4road:
Ich verstehe immer noch nicht, wie mit dem unterlegenen Bieter nach Zeitablauf ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Umgekehrt kann mit Berufung auf dieses Urteil auch ein Strick daraus werden: Der Verkäufer muss nur mitteilen, dass das Höchstgebot unwirksam ist, zum Beispiel weil der Höchstbieter geschäftsunfähig ist. Dann bin ich als Zweithöchstbieter automatisch Käufer geworden, obwohl ich in der Zwischenzeit den Kaufgegenstand andersweitig besorgt habe? Wie lange bin ich denn an meine Gebote gebunden, wenn die Auktion schon längst abgelaufen ist?

Es gibt in den AGB von ebay.de eine "Bestimmung", dass ein einmal überbotener Bieter nicht mehr an sein Gebot gebunden ist. Sollte er durch Gebotsrückzug oder -streichung wieder Höchstbieter werden, muss er nicht, kann aber den Artikel zu dem dann sichtbaren Höchstgebot kaufen.

Interessanterweise fehlt diese Bestimmung in den AGB von ebay.com

Michael


Wenn die Gebotsabgabe unwirksam ist, hat das Gebot gar nicht stattgefunden, und der Bieter ist nicht überboten worden, siehe BGH.
25.08.16, 13:59:45

wupperdmd

(Mitglied)

Das bedeutet, dass ich direkt nach Überbietung und gleichzeitigem Erreichen des Limits sicherheitshalber meine Gebote zurückziehe.

DIe Frage ist, ob das überhaupt geht.


Gruß

Dietmar
25.08.16, 14:50:27

z4road

(Mitglied)

1. Problem : Wer entscheidet, ob eine Gebotsabgabe wirksam oder unwirksam ist ? Und wie ? Ebay garantiert nicht !

2. Problem : Das Zurückziehen von Geboten ist im Prinzip auch nur lt ebay AGB in bestimmten Fällen möglich, aber das kontrolliert auch niemand - am wenigsten ebay selbst.
Wie könnte es sonst ebay User geben mit mehreren hundert bis tausenden von "Gebotsrücknahmen" ?

Auf meine Sperrliste bei ebay kommen grundsätzlich alle Gebotsrückzieher mit >1 Promille/Feedbackpunkte und ich tausche mich auch mit anderen VK im gleichen Segment aus.

Michael
25.08.16, 16:29:02
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