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Attest muss anerkannt werden! Was ist davon zu halten?

Der Anbieter will zum Ausdruck bringen, dass der Käufer das gekauft haben soll, was im Attest steht und nicht das, was er tatsächlich erhält. Genau genommen, wird hier also nicht immer eine wertvolle Briefmarke angeboten, sondern oft nur ein dubioses Attest.

Im günstigsten Falle hat sich die Qualität der beschriebenen Marke verschlechtert, der Wert ist gesunken, wurde zum Beispiel eine ehemals gute Farbe nun anders eingeteilt, oder auf Grund neuer Erkenntnisse, wird das Stück heute nicht mehr so geprüft. Beispiel: früher echter Stempel, heute Gefälligkeitsstempel, früher Gefälligkeitsstempel, heute falscher Stempel. Generell kann der Kaufinteressent davon ausgehen, dass der Zustand schlechter ist, als im Attest beschrieben. Oft ist jedoch noch Schlimmeres der Fall. Mehrfach in der Vergangenheit, haben frühere anerkannte und kompetente Prüfer nach deren Ausscheiden aus Prüferverbänden, für dann oft auch andere Gebiete, "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt.

Damit nicht Falsche in Verdacht geraten, muss ich ein konkretes Beispiel erwähnen. Der frühere Prüfer Zierer, der vor 30 Jahren für SBZ beim BPP zuständig war und vor Jahrzehnten wegen erreichen der Altergrenze (65 Jahre), aus dem BPP ausschied, fertigt scheinbar noch heute Atteste für Zeppelinmarken, Posthornsätze oder ähnliches, fälschungsgefährdetes Material an. Niemand soll wegen seines Alters diskriminiert werden. Ob 80, 90 oder auch 100 Jahre alt. Es geht darum, ob seriös geprüft wird, oder die Atteste offensichtlich dazu dienen sollen, Kaufinteressenten über den wahren Charakter des Angebotes zu täuschen! Wie kann man die Täuschung erkennen? Betrachten wir in diesem Ratgeber nur die Marken, die postfrisch scheinen sollen, aber verfälscht sind. Steht in einem Attest "ungebraucht" ohne näheren Hinweis auf Originalgummi, eventuelle Falzreste oder auch darauf ob die Marke/n überhaupt gummiert sind oder eventuell auch falschen Gummi tragen, ist das ein harter Anfangsverdacht. Bei den Attesten von Herrn Zierer, werden Marken mit falschem Gummi, Marken mit verfälschtem Gummi usw. allesamt als ungebraucht bezeichnet. Zudem werden auch Marken mit falschem Gummi als Originalgummi bezeichnet. Mir liegen aussagekräftige Scans von solchen Marken und Attesten vor, die mir von Opfern zur Verfügung gestellt wurden.

Steht bei scheinbar postfrischen Marken oder Sätzen im Attest nie "postfrisch", aber "ungebraucht mit Originalgummi" oder auch ohne den Zusatz, bedeutet es immer und ohne Ausnahme, dass die Preisspalte * und nicht ** gilt!

Die Atteste werden aber auch nicht alleine angeboten. Die abgebildeten Briefmarken dazu, geben meist die nötigen Informationen. Zum Beispiel Posthornmarken, die laut Zierer-Attest Echt und einwandfrei erhalten sind, aber Zahnspitzen mit Gummiresten zeigen (falscher Gummi) bei Randstücken zugelaufene Zähnungslöcher oder Wasser-/Gummiflecken (falscher Gummi), scheinbare Linien- statt Kastenzähnung haben (falsche Zähnung) oder, bei 80 Pf. Posthorn und 90 Pf. Posthorn gut zu sehen, oder auch generell, stark verblasste Farben zeigen (Stempel entfernt), dann weiß der Käufer, warum das "Attest" anzuerkennen ist. Im nachfolgenden Bild ist eine solche, als mit Originalgummi attestierte Marke zu sehen. Deutlich sieht man an der Faser oben links, kleine Gummitröpfchen. Man kann auch sehr gut erkennen, dass die Zahnspitzen, ohne Ausnahme, mit Gummi bedeckt sind. Man muss sich nur den Herstellungsprozess vorstellen. Das Papier wird hergestellt, Papierbahnen gummiert. Das gummierte Papier wird bedruckt, in Schalterbögen geschnitten und dann gezähnt. Der Lochstift durchdringt das Papier und zerschneidet Gummi und Papier. Alleine dadurch sind in den Kanten der Zähnungslöcher keinerlei Gummireste. Beim Trennen der Marken spittert der nun harte und spröde Gummi ab. Die Fasern, die sich aus der Papiermasse ziehen, sind immer und ohne Ausnahme, völlig gummifrei. Soweit die echten Marken mit Originalgummi. Die falsch gummierten Briefmarken haben natürlich auch Gummi in den Lochinnenkanten und auf den Zahnspitzen. Daher haben Gummifälscher schon immer mit der Nagelfeile Zahnspitzen bearbeitet. Diese bearbeiteten Zahnspitzen zeigen jedoch keine langen Fasern mehr und es gibt trotzdem Fasern mit Gummitröpfchen. Fälscher haben auch einfach die Spitzen ungummiert gelassen. Auch das kann man auf guten Scan deutlich sehen. Hier nun das Bild der oben erwähnten Fälschung:


Im Vergleich dazu, eine postfrische Marke in ähnlicher Ansicht:


Den Unterschied an den Zahnspitzen sollte Jeder erkennen können.

Ein anderes Beispiel, der Nothilfeblock.

Hier das Bild eines Blocks, der in einem Ziereattest als postfrisch bezeichnet wird.

FALSCHER GUMMI!
Zwischen den ersten beiden Marken ist die Zähnung zusammen geschnurrt. Was kann man daraus folgern?
Bei der Herstellung des Blocks, wurde dieser erst gummiert und die Blocks mit ausgehärteter Gummierung wurden gezähnt. Wird der Block nicht mehr feucht, bleiben die Zähnunglöcher immer schön rund, vom harten Gummi gestützt. Wird der Block jedoch feucht oder gewässert, um zum Beispiel Falze am Rand zu entfernen, muss natürlich neu gummiert werden. Da nur die Marken gummiert werden (nicht aber der Blockrand), trocknet nun der falsche Gummi auf der Zähnung. Durch das Wässern, vergrößert sich jedoch die Papiermasse. Spannung entsteht beim Trocknen und entlädt sich an den Schwachstellen. Es gibt starke Wellen im Papier, rund um die neu benetzen Stellen im Blockrand und die Zähnung schiebt sich bei allen Marken zusammen. Insbesondere die beiden Zahnlochreihen außen leiden darunter. Das typische Aussehen des falsch gummierten Nothilfeblocks sehen Sie oben im Ausschnitt.

Kaufinteressenten können immer davon ausgehen, dass der Verkäufer mehr weiß, als man ahnen kann. Das ist ja auch logisch, denn der Verkäufer kennt ja die Ware, der Kaufinteressent nicht. Gaukelt das Angebot einen "Echt und einwandfrei" erhaltenen Posthornsatz vor, der es offensichtlich bereits nach der Abbildung der Marken nicht sein kann, bleibt natürlich die Frage, ob es ein legales Angebot ist, ob der Garantieausschluss nicht eventuell  nichtig ist und ob hier nicht noch Schlimmeres vorliegt.

Wenn Sie als Käufer nicht selbst über das nötige Fachwissen verfügen, sollten Sie bei Marken in der Preislage eines postfrischen Posthornsatzes immer eine Nachprüfung der erhaltenen Marken veranlassen. Auch Signaturen und Atteste werden gefälscht. Wer Ihnen dieses Recht absprechen will, wird seine Gründe haben. Ein guter Trick, Marken kostenlos prüfen zu lassen ist es auch, die fraglichen Stücke einem seriösen Händler vorzulegen und um ein Preisangebot zu bitten. Nicht jeder Händler hat Ahnung, aber man kann ja mehrere fragen und oft erhält man schnell verblüffende Erkenntnisse.

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