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Gewerblich oder Privat

Die Frage, ob ein Anbieter gewerblich ist oder nicht, soll hier für den Markt "Deutschland" beschrieben werden, also für Anbieter die in Deutschland ansässig sind.

Von der Antwort auf die Frage, sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen betroffen. Diese haben auch ganz unterschiedliche Konsequenzen.

Es muss zunächst einmal festgestellt werden, man ist sehr schnell "gewerblich" im Sinne des Gesetzes. So ist zum Beispiel jeder Powerseller bei Ebay quasi automatisch, als gewerblich einzustufen.

Das trifft auch auf fast jeden Briefmarkensammler zu. Nur ein kleiner Hinweis am Rande:
auch regelmäßige Tauschtagbesucher, die dort tauschen, sind regelmäßig als gewerblich anzusehen. Jeder Tausch, Kauf oder Verkauf, stellt ein zählbares Rechtsgeschäft dar. Auch hier wieder der Vergleich mit Ebay, ein paar hundert Transaktionen und schon wird man als gewerblich angesehen. Die selbe Zahl an Transaktionen auf Tauschtagen ergibt die selbe Notwendigkeit, als gewerblich eingestuft zu werden.

Oft liest man die Frage, was denn das Finanzamt dazu meinen würde, immer die Angst des Fragestellers im Nacken, man müsste Steuern zahlen.

Das Finanzamt meint meistens: Hobby

Ein wichtiger Punkt für die Frage ob gewerblich oder nicht, ist nämlich eine ganz andere Frage. Gewerbliche Anbieter haben umfangreiche, formale Pflichten. Bei Fernabsatzangeboten sind das zum Beispiel die Widerrufsbelehrung oder die Impressumspflicht. Dazu kommt das umfangreiche Wettbewerbsrecht.

Wichtige finanzielle Folgen können sein, ewiges Widerrufsrecht des Käufers wegen fehlender, korrekter Belehrung oder die irrige Annahme vieler Verkäufer, der Gefahrübergang wäre bei der Abgabe des Briefes am Postschalter. Das ist er aber nicht bei gewerblichen Anbietern.

Werfen wir noch einen kurzen Blick auf das Finanzamt. Nehmen wir den klassischen Fall. Ein Sammler kauft zeitlebens und verkauft irgendwann alles einzeln bei Ebay, bis die letzte Marke weg ist. Selbst bei kleinen Sammlungen wird man in dem Fall fast immer zum gewerblichen Verkäufer.

Ob nun vom Verkaufspreis Mehrwertsteuer an das Finanzamt bezahlt werden muss, liegt erst einmal an der Frage, ob eine Freigrenze im Jahr überschritten wird. Das dürfte meist nicht der Fall sein. Falls man unter der Grenze liegt, könnte man freiwillig zur Mehrwertsteuer optieren, wenn das aus anderen Gründen sinnvoll erschiene. Im Fall des Sammlungsverkäufer sicher nicht.

Kommen wir zur Einkommensteuer, zum Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit. Der kaufmännisch unbeleckte, nun zum Zwangsgewerblichen Kraft Geschäftsumfangs mutiert, befürchtet regelmäßig, Umsatz wäre gleich Gewinn. Dem ist natürlich nicht so. Briefmarkensammler sind oft ordentliche Buchhalter. Hat man jeden Einkaufspreis belegt, wäre ja nur die Differenz zwischen den Einkaufspreisen und dem Umsatz der Gewinn.

In den letzten Jahrzehnten sind die Preise für die meisten Briefmarken eher nicht gestiegen. Hat der Sammler zum Beispiel Motivsammlungen bei den dafür bekannten Versandhäusern erstanden, ist die Gefahr groß, das nur ein winziger Bruchteil des Einstandspreises erlöst werden kann.

Nehmen wir an, der Sammler verdient gut und zahlt entsprechend Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, so ist zu befürchten, dass das Finanzamt den Verlust beim Verkauf der Sammlung nicht anerkennen wird.

Fazit:

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